Allgemeine Geschäftsbedingungen Kulinarik Event GmbH Markt 9, 04109 Leipzig

1. Alle angegebenen Preise in Angeboten sind Nettopreise. Sie verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Bereitstellungskosten für Räume, Tagungstechnik u.ä. entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Vertrag.

2. Die angegebene Teilnehmerzahl (Garantiezahl) für die Veranstaltung kann um höchstens 10 % über- oder unterschritten werden, sofern der Besteller / Veranstalter / Nutzer der Geschäftsleitung der Gastronomiebetriebe Dantz e.K. die Über- bzw. Unterschreitung bis spätestens sieben Werktage vor dem Veranstaltungsbeginn schriftlich mitgeteilt hat. Nach diesem Zeitpunkt sind Änderungen der Garantiezahl aus organisatorischen Gründen nicht mehr möglich. In diesem Fall richtet sich die Berechnung der Vergütung für das Essen auch dann nach der Garantiezahl, wenn weniger Teilnehmer erschienen sind. Sofern die angegebene Teilnehmerzahl überschritten wird, ist die tatsächliche Personenzahl für die Berechnung der Speisen und Getränke maßgebend.

3. Der Besteller / Veranstalter / Nutzer haften für die Bezahlung etwaiger von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter Speisen, Getränke, etc.

4. Es besteht eine Catering-Bindung (Sämtliche Speisen und Getränke werden von den Gastronomiebetrieben Dantz e.K. bezogen). Das Mitbringen von Speisen und Getränken bedarf der vorherigen Genehmigung der Geschäftsleitung.

5. Antransport, Aufstellung, Abbau und Abtransport von Ausstellungs- und sonstigen Gegenständen erfolgen durch den Besteller / Veranstalter / Nutzer auf dessen alleiniges Risiko. Einzelheiten sind 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn mit den Gastronomiebetrieben Dantz e.K. abzustimmen. Auf Anfrage wird Hilfspersonal für Transport und Aufstellung im Rahmen des Möglichen gegen besondere Vergütung zur Verfügung gestellt. Die Gastronomiebetriebe Dantz e.K. haften nicht für Schäden oder Verlust eingebrachter Gegenstände. Versicherungsschutz für eingebrachte Gegenstände besteht seitens der Gastronomiebetriebe Dantz e.K. nicht. Sachgerechte Versicherung z.B. von Einzelstücken ist ausschließlich Sache des Besteller / Veranstalter / Nutzer.

6. Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen und darf im übrigen – ebenso wie sonstige Gegenstände – nur mit Zustimmung der Gastronomiebetriebe Dantz e.K. angebracht werden. Das Anbringen von Dekorationsmaterial an Wänden unter Verwendung von Klebstoffen, Klebestreifen, Möbelheftern, Nägeln und Schrauben ist untersagt. Eventuelle Schäden werden dem Besteller / Veranstalter / Nutzer in Rechnung gestellt. Am Ende der Veranstaltung sind eingebrachte Gegenstände aus den Räumen der Gastronomiebetriebe Dantz e.K. zu entfernen.

7. Stornierungsgebühr

(Sollte zum Zeitpunkt der Stornierung noch keine Buffet / Menüauswahl erfolgt sein, so berechnen wir das günstigste zum Zeitpunkt der Stornierung angebotene Buffet / Menü)

– 12 Wochen bis 8 Wochen vor der Veranstaltung = 40 % des Gesamtumsatzes 

– 8 Wochen bis 6 Wochen vor der Veranstaltung = 60 % des Gesamtumsatzes 

– 6 Wochen bis 2 Wochen vor der Veranstaltung = 80 % des Gesamtumsatzes 

– 2 Wochen bis Veranstaltungstag  = 100 % des Gesamtumsatzes 

8. Die Gastronomiebetriebe Dantz e.K. haften für abhandengekommene oder beschädigte Gegenstände des Besteller / Veranstalter / Nutzer nur dann, wenn seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

9. Für Beschädigungen und / oder Verlust an Einrichtungen und / oder Inventar der Gastronomiebetriebe Dantz e.K. im Zusammenhang mit der Veranstaltung haftet der Besteller / Veranstalter / Nutzer unabhängig vom Verschulden.

10. Sollten Störungen oder Defekte an den von den Gastronomiebetrieben Dantz e.K. zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen oder Anlagen auftreten, so werden die Gastronomiebetriebe Dantz e.K., soweit möglich, sofort für Abhilfe sorgen. Dem Besteller / Veranstalter / Nutzer obliegt der Nachweis, dass ihm durch derartige Störungen oder Defekte ein Schaden entstanden ist. Für etwaige Schäden des Besteller / Veranstalter / Nutzer haften die Gastronomiebetriebe Dantz e.K. nur dann, wenn diese auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

11. Erfolgt der Gebrauch des Mietobjektes / der Mietsache durch den Besteller / Veranstalter / Nutzer nicht gemäß den bei der Bestellung gemachten Angaben oder ist ein solcher Gebrauch zu befürchten, sind die Gastronomiebetriebe Dantz e.K. zum sofortigen Rücktritt berechtigt; dies gilt auch, falls sich nach Abschluss der Auftragsbestätigung herausstellt, dass Veranstaltungsteilnehmer oder -gegenstand – nach Auffassung der Gastronomiebetriebe Dantz e.K. – mit den berechtigten Interessen der Gastronomiebetriebe Dantz e.K. unvereinbar sind. 

12. Die Gastronomiebetriebe Dantz e.K. sind berechtigt, auch kurzfristig aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls: 

– höhere Gewalt oder andere von den Gastronomiebetrieben Dantz e.K. nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; 

– Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. der Teilnehmer oder Zwecks, gebucht werden; 

– die Gastronomiebetriebe Dantz e.K. begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Gastronomiebetriebe Dantz e.K. in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne das dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Gastronomiebetriebe Dantz e.K. zuzurechnen ist.

13. Unsere Rechnungen sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

14. Die Gastronomiebetriebe Dantz e.K. räumen dem Besteller / Veranstalter / Nutzer ein Recht zum Rücktritt von dieser Auftragsbestätigung gemäß Punkt 7 ein. Bis zu diesem Zeitpunkt muss die Rücktrittserklärung den Gastronomiebetrieben Dantz e.K. schriftlich zugegangen sein. Danach ist der Vertrag für den Besteller / Veranstalter / Nutzer bindend.

15. Alle Änderungen bedürfen der Schriftform.

16. Für alle Verpflichtungen aus dieser Auftragsbestätigung haftet der Besteller / Veranstalter / Nutzer gesamtschuldnerisch.

17. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Auftragsbestätigung oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit übriger Bestimmungen nicht. Die Parteien werden unwirksame Bestimmungen durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzen, die sie in Kenntnis der Unwirksamkeit der wegfallenden Bestimmungen statt dieser getroffen hätten.

18. Die rechtzeitige Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA und die Zahlung der fälligen Gebühren obliegen dem Veranstalter / Nutzer / Besteller, sofern dies in der Auftragsbestätigung nicht anderweitig vereinbart wurde.

19. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung ist Leipzig.

Kulinarik Event GmbH Markt 9, 04109 Leipzig

Markt 9, 04109 Leipzig

Tel. 0341 520 300 11